Ratsmitglied beinahe des Sitzungssaales verwiesen
Der Termin brachte zumindest teilweise Licht in die andauernden Streitigkeiten des Vereines. Wie wir berichteten, hatte der Gründungsvorstand mehrheitlich beschlossen die Leiterin der Kita zu entlassen. Es ging dabei um eklatante Verstöße gegen die Aufsichtspflicht und den Umgang mit den Kindern. Insbesondere die Aussage der Leitung, es wäre eine pädagogische Maßnahme gewesen, ein Kind weinend und frierend in der Januarkälte unbeachtet stehen zu lassen, brachte das Fass zum überlaufen.
Was dem Gründungsvorstand nicht bewusst war: Eine Mehrheit der Eltern tolerierten und förderten derartige Erziehungsmethoden offenbar.
Es kam zu einer Auseinandersetzung, ein neuer Vorstand wurde gewählt. Der Kassierer des Gründungsvorstandes trat in dieser Hauptversammlung zurück, weil die Mutter eines behinderten Kindes extremst gemobbt wurde. Der Hass, der dieser Mutter entgegengebracht wurde, weil sie es gewagt hatte, dieses behinderte Kind dort anzumelden, war für den Kassierer unerträglich.
Die in diesem Protokoll gegen einige ehemaligen Vorstandsmitglieder verbreiteten Verleumdungen waren derart massiv, dass das Amtsgericht Bad Oeynhausen einen überaus hohen Streitwert von 2 x 5000 € ansetzte und somit das Landgericht Bielefeld die Zuständigkeit erhielt. Zur Begründung schreibt das Amtsgericht Bad Oeynhausen: Die Vorwürfe (Verleumdungen) würden sehr schwer wiegen und hätten für das Ansehen des Klägers eine erhebliche Bedeutung. Sie könnten ihn über lange Zeit hinaus von seinem bisherigen sozialen Umfeld ausschließen. Deshalb fiele dieser Fall in die Zuständigkeit des Landgerichtes.
Staatsanwaltschaft erhob Anklage
Bereits einige Monate vorher hatte die Staatsanwaltschaft Bielefeld Anklage gegen die 2. Vorsitzende wegen Verleumdung und übler Nachrede erhoben. Diese Klage wurde eingestellt, nach dem die Angeklagte bestätigt hatte, entsprechende Aussagen nicht mehr zu tätigen. Ihr wurde zudem aufgetragen ihre Anwaltskosten selber zu tragen, die in diesem Fall wohl nicht unerheblich waren.
Da nun die ehemalige 2. Vorsitzende nicht bereit war, auch zivilrechtlich eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, kam es zu besagtem Termin vor dem Landgericht. Das wirklich gravierende an der Sache war, dass in dem Protokoll geschrieben war, dass die Behördenvertreter diese, den Gründungsvorstand diskreditierenden Aussagen getätigt hätten. Zudem heißt es dort, die Behördenvertreter hätten den Vorstand dazu gedrängt, ehemalige Vorstandsmitglieder aus dem Verein zu werfen.
Einige der Gründungsmitglieder wollten sich genau dies nicht gefallen lassen, und schrieben den Bürgermeister der Stadt Vlotho, den Landrat und den Direktor des LWL Landesjugendamtes an.
Die
Antworten waren eindeutig. Bürgermeister Wilken bestritt, dass
seine Mitarbeiterin derartige Aussagen getätigt hätte und fügte
hinzu, dass seine Mitarbeiter keine diskreditierenden Aussagen
abgeben. Der Landrat des Kreises Herford bestätigte ebenfalls, dass
er mit seinen Mitarbeitern gesprochen habe, und diese angaben, dass
weder derartige Aussagen getroffen wurden, noch dass sie den neuen
Vorstand dazu gedrängt hätten Mitglieder
des Gründungsvorstandes aus dem Verein zu entfernen. Wortwörtlich
schrieb der Landrat, dass seine Mitarbeiter derartige Aussagen weder
„wort - noch sinngemäß“ getätigt hätten.
Noch deutlicher
wurde der Direktor des Landesjugendamtes, dessen Mitarbeiter
ebenfalls ein Protokoll erstellt hatten, welches jedoch so gar nicht
zu dem entsprechenden Protokoll passte.
Dass
nun jetzt erst die ganze Angelegenheit juristisch aufgearbeitet
werden kann, liegt daran, dass wenige
Wochen nach dem Streit die Corona Pandemie Fahrt aufnahm und
sämtliche, nicht dringende Verfahren von den Gerichten gestoppt
wurden.
Bei
der Güteverhandlung die nun Ende Juni vor dem Landgericht Bielefeld
statt fand, lenkte die ehemalige 2. Vorsitzende ein, und gab eine
Unterlassungserklärung ab. Zuvor hatte der Richter der Beklagten
klar gemacht, dass er im Falle, dass es keine Einigung gäbe, die
Sitzung beenden würde.
Dann
würde er einen zweiten Termin anberaumen, zu der er alle
Behördenvertreter,
die seinerzeit an der Sitzung teil genommen haben,
vorladen würde.
Ratsmitglied beinahe aus Gerichtssaal entfernt.
Für
Aufregung sorgte ein Ratsmitglied der SPD Fraktion Vlotho, welches
die Beklagte zur Verstärkung zum Termin mit gebracht hatte. Seine
andauernden Kommentare, Meinungsbekundungen und demonstratives Lachen
sorgte für viel Unmut im Gerichtssaal, so dass sich der Anwalt des
Klägers mehrfach genötigt sah, diesen Besucher auf sein Benehmen
aufmerksam zu machen. Auch schloss er einen Antrag auf Entfernung aus
dem Gerichtssaal nicht aus.
Wie
am Rande des Verfahrens bekannt wurde, war dies aber nicht das Ende
der juristischen Aufarbeitung. Ebenso wie die ehemalige 2.
Vorsitzende wurde der Verein anwaltlich aufgefordert, sich von den
Behauptungen in dem Protokoll zu distanzieren und entsprechendes
Protokoll zu ändern
oder aus dem Unterlagen
zu entfernen.
Für
juristische Fälle dieser Art, ist eine
vorherige Schlichtung bei einem Schiedsmann / Schiedsfrau
vorgeschrieben. Wie
bei Gericht bekannt wurde scheiterte diese jedoch, weil die
Vorstandsmitglieder vor jedem Sitzungstermin eben diesen mit
teilweise fadenscheinigen Begründungen platzen ließen. So wurde von
der zuständigen Schiedsfrau, Monika Sellmann eine Bescheinigung über
die erfolglose Schlichtung
ausgestellt.
Kommentar
Der
Streit im Waldkindergarten wird immer mehr zur Posse. Auf der einen
Seite ein Kindergarten, Vorstand bestens mit den grauen Eminenzen in
Vlotho verbunden ist, und auf der anderen Seite ein
Gründungsvorstand dem offensichtlich schlimmes Unrecht angetan
wurde.
Hier
zeigt sich jedoch folgendes
:
Als Akteur kann man sich in Vlotho viel erlauben.
Kindergartenplätze sind rar, und darum schreitet man nicht ein,
insbesondere wenn Kinder von Ratsmitgliedern oder Verwandte von
Ratsmitgliedern ihre Kinder in diesen Kindergarten bringen.
Dieser
Vorteil hört jedoch auf, wenn man sich außerhalb des Kreises
Herford vor dem Landgericht Bielefeld
wieder findet. Dort geht es dann nicht um lokale Verbindungen,
sondern um das, was im Gesetz
steht.
Mit
der Weigerung des neuen Vorstandes nun endlich eine Einigung an zu
streben, beschreitet der Waldkindergarten
eine neue Eskalationsstufe. Vermutlich setzt man auch hier auf ein
Vorgehen, dass man
angewandt hatte, als man das einzige ausländische Gründungsmitglied
durch eine angebliche Satzungsänderung
aus dem Verein kickte. Mit 5000 € jährlich, die dem Verein von der
Mitgliederversammlung 2021 bewilligt wurden, nur um
Rechtsstreitigkeiten zu führen, ist dieser recht gut aufgestellt.
Dagegen soll erst mal eine Privatperson ankommen.
Dabei wird vom Verein jedoch entscheidendes übersehen. Diese 5000 € sind öffentliche Gelder, die wir alle mit unseren Steuern bezahlen. Eine derartiges Verschleudern dieser Gelder , um hier gegen geltendes Recht seinen Willen durch zu setzen kommt einer Veruntreuung gleich und wird von vielen Vlothoern mit Unmut wahr genommen.
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