Ratsmitglied beinahe des Sitzungssaales verwiesen

 


Wie erst jetzt bekannt wurde, hat es im Juni 22 einen weiteren Termin, diesmal vor dem Landgericht in Bielefeld gegeben, und dies scheint nicht der letzte gewesen zu sein.
Der Termin brachte zumindest teilweise Licht in die andauernden Streitigkeiten des Vereines. Wie wir berichteten, hatte der Gründungsvorstand mehrheitlich beschlossen die Leiterin der Kita zu entlassen. Es ging dabei um eklatante Verstöße gegen die Aufsichtspflicht und den Umgang mit den Kindern. Insbesondere die Aussage der Leitung, es wäre eine pädagogische Maßnahme gewesen, ein Kind weinend und frierend in der Januarkälte unbeachtet stehen zu lassen, brachte das Fass zum überlaufen.
Was dem Gründungsvorstand nicht bewusst war: Eine Mehrheit der Eltern tolerierten und förderten derartige Erziehungsmethoden offenbar.
Es kam zu einer Auseinandersetzung, ein neuer Vorstand wurde gewählt. Der Kassierer des Gründungsvorstandes trat in dieser Hauptversammlung zurück, weil die Mutter eines behinderten Kindes extremst gemobbt wurde. Der Hass, der dieser Mutter entgegengebracht wurde, weil sie es gewagt hatte, dieses behinderte Kind dort anzumelden, war für den Kassierer unerträglich.
Der neue Vorstand nahm dann im Juli 2019 auch sofort seine Arbeit auf. Ein Protokoll wurde von der damals neu gewählten 2. Vorsitzenden Jacqueline Kayser verfasst und an alle Mitglieder verschickt. Dies Protokoll war an Brisanz nicht zu toppen. So berichtete die 2. Vorsitzende in dem Protokoll von einer Sitzung, die der neue Vorstand mit Behördenvertretern der Stadt Vlotho, dem Kreis Herford, so wie dem Landesjugendamt Münster.
Die in diesem Protokoll gegen einige ehemaligen Vorstandsmitglieder verbreiteten Verleumdungen waren derart massiv, dass das Amtsgericht Bad Oeynhausen einen überaus hohen Streitwert von 2 x 5000 € ansetzte und somit das Landgericht Bielefeld die Zuständigkeit erhielt. Zur Begründung schreibt das Amtsgericht Bad Oeynhausen: Die Vorwürfe (Verleumdungen) würden sehr schwer wiegen und hätten für das Ansehen des Klägers eine erhebliche Bedeutung. Sie könnten ihn über lange Zeit hinaus von seinem bisherigen sozialen Umfeld ausschließen. Deshalb fiele dieser Fall in die Zuständigkeit des Landgerichtes.

Staatsanwaltschaft erhob Anklage

Bereits einige Monate vorher hatte die Staatsanwaltschaft Bielefeld Anklage gegen die 2. Vorsitzende wegen Verleumdung und übler Nachrede erhoben. Diese Klage wurde eingestellt, nach dem die Angeklagte bestätigt hatte, entsprechende Aussagen nicht mehr zu tätigen. Ihr wurde zudem aufgetragen ihre Anwaltskosten selber zu tragen, die in diesem Fall wohl nicht unerheblich waren.

Da nun die ehemalige 2. Vorsitzende nicht bereit war, auch zivilrechtlich eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, kam es zu besagtem Termin vor dem Landgericht. Das wirklich gravierende an der Sache war, dass in dem Protokoll geschrieben war, dass die Behördenvertreter diese, den Gründungsvorstand diskreditierenden Aussagen getätigt hätten. Zudem heißt es dort, die Behördenvertreter hätten den Vorstand dazu gedrängt, ehemalige Vorstandsmitglieder aus dem Verein zu werfen.

Einige der Gründungsmitglieder wollten sich genau dies nicht gefallen lassen, und schrieben den Bürgermeister der Stadt Vlotho, den Landrat und den Direktor des LWL Landesjugendamtes an.

Die Antworten waren eindeutig. Bürgermeister Wilken bestritt, dass seine Mitarbeiterin derartige Aussagen getätigt hätte und fügte hinzu, dass seine Mitarbeiter keine diskreditierenden Aussagen abgeben. Der Landrat des Kreises Herford bestätigte ebenfalls, dass er mit seinen Mitarbeitern gesprochen habe, und diese angaben, dass weder derartige Aussagen getroffen wurden, noch dass sie den neuen Vorstand dazu gedrängt hätten Mitglieder des Gründungsvorstandes aus dem Verein zu entfernen. Wortwörtlich schrieb der Landrat, dass seine Mitarbeiter derartige Aussagen weder „wort - noch sinngemäß“ getätigt hätten.
Noch deutlicher wurde der Direktor des Landesjugendamtes, dessen Mitarbeiter ebenfalls ein Protokoll erstellt hatten, welches jedoch so gar nicht zu dem entsprechenden Protokoll passte.


Dass nun jetzt erst die ganze Angelegenheit juristisch aufgearbeitet werden kann, liegt daran, dass wenige Wochen nach dem Streit die Corona Pandemie Fahrt aufnahm und sämtliche, nicht dringende Verfahren von den Gerichten gestoppt wurden.

Bei der Güteverhandlung die nun Ende Juni vor dem Landgericht Bielefeld statt fand, lenkte die ehemalige 2. Vorsitzende ein, und gab eine Unterlassungserklärung ab. Zuvor hatte der Richter der Beklagten klar gemacht, dass er im Falle, dass es keine Einigung gäbe, die Sitzung beenden würde.
Dann würde er einen zweiten Termin anberaumen, zu der er alle Behördenvertreter, die seinerzeit an der Sitzung teil genommen haben, vorladen würde. 

Ratsmitglied beinahe aus Gerichtssaal entfernt. 


Für Aufregung sorgte ein Ratsmitglied der SPD Fraktion Vlotho, welches die Beklagte zur Verstärkung zum Termin mit gebracht hatte. Seine andauernden Kommentare, Meinungsbekundungen und demonstratives Lachen sorgte für viel Unmut im Gerichtssaal, so dass sich der Anwalt des Klägers mehrfach genötigt sah, diesen Besucher auf sein Benehmen aufmerksam zu machen. Auch schloss er einen Antrag auf Entfernung aus dem Gerichtssaal nicht aus.

 
Wie am Rande des Verfahrens bekannt wurde, war dies aber nicht das Ende der juristischen Aufarbeitung. Ebenso wie die ehemalige 2. Vorsitzende wurde der Verein anwaltlich aufgefordert, sich von den Behauptungen in dem Protokoll zu distanzieren und entsprechendes Protokoll zu ändern oder aus dem Unterlagen zu entfernen.
Für juristische Fälle dieser Art, ist eine vorherige Schlichtung bei einem Schiedsmann / Schiedsfrau vorgeschrieben. Wie bei Gericht bekannt wurde scheiterte diese jedoch, weil die Vorstandsmitglieder vor jedem Sitzungstermin eben diesen mit teilweise fadenscheinigen Begründungen platzen ließen. So wurde von der zuständigen Schiedsfrau, Monika Sellmann eine Bescheinigung über die erfolglose Schlichtung ausgestellt.

Kommentar
Der Streit im Waldkindergarten wird immer mehr zur Posse. Auf der einen Seite ein Kindergarten, Vorstand bestens mit den grauen Eminenzen in Vlotho verbunden ist, und auf der anderen Seite ein Gründungsvorstand dem offensichtlich schlimmes Unrecht angetan wurde.

Hier zeigt sich jedoch folgendes : Als Akteur kann man sich in Vlotho viel erlauben. Kindergartenplätze sind rar, und darum schreitet man nicht ein, insbesondere wenn Kinder von Ratsmitgliedern oder Verwandte von Ratsmitgliedern ihre Kinder in diesen Kindergarten bringen.
Dieser Vorteil hört jedoch auf, wenn man sich außerhalb des Kreises Herford vor dem Landgericht Bielefeld wieder findet. Dort geht es dann nicht um lokale Verbindungen, sondern um das, was im Gesetz steht.
Mit der Weigerung des neuen Vorstandes nun endlich eine Einigung an zu streben, beschreitet der Waldkindergarten eine neue Eskalationsstufe. Vermutlich setzt man auch hier auf ein Vorgehen, dass man angewandt hatte, als man das einzige ausländische Gründungsmitglied durch eine angebliche Satzungsänderung aus dem Verein kickte. Mit 5000 € jährlich, die dem Verein von der Mitgliederversammlung 2021 bewilligt wurden, nur um Rechtsstreitigkeiten zu führen, ist dieser recht gut aufgestellt. Dagegen soll erst mal eine Privatperson ankommen.


Dabei wird vom Verein jedoch entscheidendes übersehen. Diese 5000 € sind öffentliche Gelder, die wir alle mit unseren Steuern bezahlen. Eine derartiges Verschleudern dieser Gelder , um hier gegen geltendes Recht seinen Willen durch zu setzen kommt einer Veruntreuung gleich und wird von vielen Vlothoern mit Unmut wahr genommen.

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